Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für NährZeit-Yoga, Inhaberin Christiane Stepanek, BSc:

  1. Bedingungen für den Yogaunterricht

Folgende Bedingungen gelten für Yogastunden, Kurse, Seminare und Workshops, die von Christiane Stepanek, BSc durchgeführt werden:

  1. Voraussetzungen

Jede Kundin/jeder Kunde erklärt verbindlich mit ihrer/seiner Anmeldung, dass sie/er physisch gesund und psychisch stabil sowie den einschlägigen körperlichen und geistigen Anforderungen gewachsen ist. Die angebotenen Leistungen verstehen sich nicht als Therapie- oder Heilprogramm. Sie ersetzen in keiner Weise eine ärztliche Versorgung oder Verordnung von Medikamenten. Im Zweifelsfall ist eine Ärztin/ein Arzt zu konsultieren.

  1. Vertragslaufzeit, Kursdauer, Angebot

Die Vertragsdauer läuft auf bestimmte Zeit und endet automatisch mit Auslaufen des gebuchten Angebots.

An Feiertagen finden üblicherweise keine Yogastunden statt.

  1. Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr ist vor Beginn der Veranstaltung zu überweisen. Spätestens wird

der vereinbarte Beitrag vor Beginn der ersten Einheit direkt bei mir in bar entrichtet. Einzelne Einheiten sind direkt zum Termin bar zahlbar. Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung auf die bekannt gegebene Bankverbindung zu überweisen. Bei Vereinbarung zur Ratenzahlung ist jede Rate zu Monatsanfang zu bezahlen. Falls der Teilnehmer während des Kurses ausfällt bleibt die vereinbarte Ratenzahlung in Kraft und endet, wenn der der Kursbeitrag vollständig beglichen ist. Ausfälle von Seiten des Teilnehmers obliegen seiner Eigenverantwortung. Ausfälle können, vorausgesetzt es gibt Platz, im anderen Kurs des gleichen Semesters nachgeholt werden.

Zahlungsverzug tritt ein, wenn die Forderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist beglichen wird.  Etwaige Bearbeitungsgebühren und gerichtliche Mahngebühren trägt die Kundin/der Kunde in vollem Umfang. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Christiane Stepanek, BSc berechtigt, den Kursplatz an andere Personen weiterzugeben und Stornogebühren zu verrechnen.

  1. Teilnahmeobliegenheit, Ausschluss

Die Teilnehmer_innen sind zur regelmäßigen und konstruktiven Teilnahme am Kurs aufgerufen.  Absenzen liegen ausnahmslos im Verantwortungsbereich der TeilnehmerInnen und begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung von Teilnahmegebühren.

Christiane Stepanek, BSc behält sich vor, TeilnehmerInnen in besonderen Fällen, z.B. wegen nachhaltiger Störung, von der Kursteilnahme auszuschließen. Für diesen Fall erfolgt keine Erstattung von Teilnahmegebühren. Ein ggf. zu verantwortender Schaden ist von den betreffenden TeilnehmerInnen zu ersetzen.

  1. Eintreffen vor der Yogaeinheit

Um ein rechtzeitiges Eintreffen vor der Yogaeinheit wird gebeten.

  1. Stornierung der Anmeldung, Rücktrittsmodalitäten

Stornierungen werden nur in schriftlicher Form (E-Mail an office@naehrzeit.at, Post, keine SMS) akzeptiert und schriftlich bestätigt. Abmeldungen sind nur bei der Christiane Stepanek, BSc möglich.

Bei Stornierung der Anmeldung bis 2 Wochen vor Veranstaltungstermin wird keine Stornogebühr erhoben. Bei Stornierung im Zeitraum von 14 bis 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50% des Kursbetrages fällig. Bei späteren Absagen (ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird die gesamte Teilnahmegebühr verrechnet. Dies gilt auch dann, wenn die/der TeilnehmerIn dem Kurs ohne zeitgerechte Abmeldung einfach fernbleibt.

Sollte es notwendig werden, die Einzahlung des Kursbeitrages mittels Mahnung einfordern zu müssen, werden zusätzlich Mahn-bzw. Bearbeitungskosten (€7/gebuchtem Kurs) verrechnet. Auch Stornobeiträge werden mittels Mahnverfahren eingefordert. Ein/e ErsatzteilnehmerIn kann zu jedem Zeitpunkt gestellt werden; dies ersetzt die Stornogebühr.

  1. Übertragbarkeit des Kurses

Wenn die laufenden Yogastunden aus gravierenden beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr besucht werden können (ärztliches Attest bzw. schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers erforderlich), besteht einmalig die Möglichkeit, den restlichen Kurs einer anderen Person zu übertragen. Für einzelne Stunden ist das nicht möglich.

  1. Durchführung von Veranstaltungen, Absage, Abbruch, Änderungen

Im Hinblick auf die Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards für Yogastunden, Kurse, Seminare und Workshops ist die Zahl der TeilnehmerInnen begrenzt. Die Durchführung eines Kurses/Workshops ist an das Erreichen einer Mindest-Teilnehmer_innenzahl

zu einem bestimmten Stichtag gebunden. Bei einer geringeren Anmeldezahl kann der Kurs/Workshop verändert, verschoben oder abgesagt werden. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden in voller Höhe erstattet bzw. kann auf Wunsch der Kundin/des Kunden eine Umbuchung auf einen anderen Kurs/Workshop erfolgen. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Christiane Stepanek, BSc behält sich vor, eine Kurseinheit bzw. einen ganzen Kurs aus wichtigem Grund kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen. Im Falle der Absage oder Verschiebung werden bereits entrichtete Gebühren in voller Höhe, bei einer Unterbrechung in anteiliger Höhe, erstattet. Falls ein ganzer Kurs betroffen ist, kann auf Kund_innenwunsch optional auch eine Umbuchung erfolgen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wird nicht begründet.

Christiane Stepanek, BSc weist darauf hin, dass Inhalt und Ablauf von Kursen kurzfristig –

bei grundsätzlicher Wahrung des Gesamtcharakters des Kurses –geändert werden kann. Was miteinschließt, dass ein Kurs online fortgesetzt werden kann im Fall einer Pandemie oder ähnlichem, das den Aufenthalt im selben Raum aus Sicherheitsgründen nicht zulässt.

Dies berechtigt die Teilnehmerin/den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Ein

Schadenersatzanspruch oder eine Rückvergütung wird ausgeschlossen.

  1. MindestteilnehmerInnenzahl/ Kursdaten/ Absagen

Die MindestteilnehmerInnenzahl für jeden Kurs ist 3 Personen. Mit der Anmeldung zum Kurs verpflichtet sich jede/r TeilnehmerIn dazu alle Einheiten des angebotenen Kurses zu kaufen. Sollte eine Yogaeinheit von Seiten der Kursleitung abgesagt werden, wird ein Ersatztermin gestellt. Im Falle einer Kursunterbrechung oder einer – absage werden bereits entrichtete Gebühren in voller Höhe, bei einer Unterbrechung in anteiliger Höhe , erstattet.

Christiane Stepanek, BSc weist darauf hin, dass Inhalt und Ablauf von Kursen bei grundsätzlicher Wahrung des Gesamtcharakters des Kurses geändert werden kann.

Dies berechtigt die Teilnehmerin/den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Ein

Schadenersatzanspruch wird ausgeschlossen.

  1. Haftung von NährZeit-Yoga

Für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen haftet Christiane Stepanek, BSc nicht.

Eine Haftung im Falle des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld wird ebenfalls ausgeschlossen.

Die Inanspruchnahme von Leistungen von Christiane Stepanek, BSc erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Christiane Stepanek, BSc wird diesbezüglich von jeglichen Haftungsansprüchen freigestellt, sie haftet mithin nicht für Unfälle bzw. daraus resultierenden körperlichen Schäden von TeilnehmerInnen.

Jede/r TeilnehmerIn erklärt verbindlich mit der Anmeldung, dass sie/er eine persönliche Haftpflicht-und Unfallversicherung besitzt. Christiane Stepanek, BSc lehnt jegliche Haftung gegenüber Kund_innen und Dritten ab.

Christiane Stepanek, BSc führt die einzelnen Leistungen professionell und gewissenhaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Ausführung durch und ist dabei um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte und der im Rahmen ihrer Leistungen zur Verfügung

gestellten Daten und Informationen bemüht. Eine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen kann jedoch nicht übernommen werden.

Haftungsansprüche gegenüber Christiane Stepanek, BSc, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens Christiane Stepanek, BSc kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle KundInnen tragen die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen innerhalb und außerhalb der Dienstleistungen des Yogaunterrichts und kommen für verursachte Schäden selbst auf. Eltern haften für ihre Kinder.

  1. Gesundheitszustand der TeilnehmerInnen

Die Teilnehmer_innen versichern mit ihrer Teilnahme, nicht an einer ansteckenden Krankheit zu leiden und dass dem Ausführen der Yogaübungen keine medizinischen Gründe entgegenstehen.

Chronische Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates sowie andere körperliche oder psychische Leiden, die die Teilnehmerin/den Teilnehmer in ihrer/seiner Yogapraxis beeinflussen könnten, sind der Kursleitung jeweils vor Stundenbeginn mitzuteilen. Auch Schwangerschaft ist jeweils vor Stundenbeginn unbedingt bekanntzugeben.

  • Verschwiegenheit, Datenschutz

Personen-und firmenbezogene KundInnendaten werden unter Berücksichtigung der

Datenschutzbestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.

Im Zuge der Teilnahme am Yogaunterricht bekannt gewordene vertrauliche Informationen der Teilnehmer_innen werden streng vertraulich behandelt.

  • Schlussbestimmungen

Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die

Schriftformklausel. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäfts-und Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel). An Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen Regelung gilt,  soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung, welche wirtschaftlich im Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht im Gerichtssprengel Baden.

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